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Diskriminierung eines Schülers (Kopie)

Unterstützte Initiative(n)

Gesellschaft bosnischer Akademiker in Österreich

Gegenstand

Anerkennung als Volksgruppe nach dem Volksgruppengesetz

Behauptete Beeinträchtigung(en)

Der Umstand, dass die bosnische Volksgruppe bislang nicht nach dem Volksgruppengesetz anerkannt ist, führt zu diversen, u.a. rechtlichen Nachteilen – so gibt es etwa keine Möglichkeit einen eigenen Volksgruppenbeirat einzurichten. Dies hat zur Folge, dass die Förderung des Erhalts von Identität, Kultur und Sprache nicht ausreichend möglich ist. Die bosnische Volksgruppe will in ihrem Streben nach Anerkennung nun konkrete Schritte setzen und einen formellen Antrag auf Anerkennung stellen.

Verfahrensart(en)

Es soll ein „Antrag an das Bundeskanzleramt auf Einrichtung eines Beirates für die bosnische Volksgruppe“ gestellt werden. Je nach Ausgang werden weitere Schritte – etwa eine Säumnisbeschwerde oder eine Beschwerde an den Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof – folgen.

Status beim BIV

Eröffnet 2023

Zugesagte finanzielle Unterstützung

EUR 5.000,-- (Stand 05.01.2023)