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Förderinhalte und Ansuchen

Der BIV unterstützt in erster Linie Betroffene, Bürgerinitiatven oder Umweltorganisationen in Rechtsverfahren und beteiligt sich an den Kosten für RechtsanwältInnen oder Sachverständige.

Gefördert werden nur konkrete Maßnahmen bzw. Rechtsschritte, nicht aber die laufende Infrastruktur von Bürgerinitiativen oder anderen Organisationen. Das Anliegen muss zudem von österreichweiter Bedeutung und die geplanten Schritte müssen Erfolg versprechend sein.

Wenn Sie um Unterstützung ansuchen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular vollständig aus und senden Sie es per E-Mail an gruene@buergerinitiativen.at.

Wir versuchen Ihr Ansuchen schnellstmöglich zu bearbeiten und bitten um Verständnis, dass dies bis zu drei Monate dauern kann.

Bei Unterstützung des Anliegens wird seitens des BIV ein Unterstützungsvertrag zur Unterzeichnung zugesandt. Er hat den Zweck, die Verwendung der zugesagten Mittel zu konkretisieren, eine Rückforderung der Unterstützung etwa für den Fall eines Vergleichs sowie die Darstellung des Verfahrensverlaufs im Jahresbericht zu sichern. Auszahlungen erfolgen nach Unterzeichnung des Unterstützungsvertrags und Übermittlung der Rechnung direkt an den/die AusstellerIn der Rechnung.