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Einschränkung der Berichterstattung und unzulässige Identitätsfeststellung

Unterstützte Initiative(n)

B

Gegenstand

Der Journalist B wurde am 9.9.2017 beim Aufmarsch der identitären Bewegung am Wiener Kahlenberg von der Polizei mehrmals zur Identitätsfeststellung und einer Fahrzeugkontrolle angehalten. Weiters wurde er an der Beobachtung des Aufmarsches gehindert.

Behauptete Beeinträchtigung(en)

Die Identitätsfeststellungen waren unzulässig, die Polizei verweigerte die Aushändigung der Dienstnummer, der Journalist wurde in seinem Recht auf Ausübung der Meinungs- und Pressefreiheit verletzt.

Verfahrensart(en)

Maßnahmen- und Richtlinienbeschwerde

Status beim BIV

Eröffnet 2017

Zugesagte finanzielle Unterstützung

EUR 6.000,-- (Stand 31.12.2020)