Was wir fördern
Unverzichtbare Basis jeder BürgerInnen-Initiative
ist ihr Engagement. Wenn allerdings die Beteiligung
an einem Verfahren notwendig ist, dann reicht
dieser persönliche Einsatz allein oft nicht aus, dann
ist juristische Unterstützung notwendig und die
ist nicht kostenlos.
Was für ProjektbetreiberInnen bloß Steuer mindernde, kaum
ins Gewicht fallende Betriebsausgabe darstellt, kann für eine
Initiative unüberwindliche Hürde sein.
Daher unterstützt der BIV in erster Linie Rechtsschritte, indem
er sich an den Kosten für RechtsanwältInnen oder Sachverständige
in Verwaltungsverfahren oder zivilrechtlichen Prozessen beteiligt,
wie etwa bei Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren oder
zuletzt bei einer Klage gegen die Republik wegen Über-
schreitung
der Feinstaub-Grenzwerte.
Gefördert werden nur konkrete Maßnahmen
bzw. Rechtsschritte, nicht aber die laufende Infrastruktur
von Bürgerinitiativen oder anderen Organisationen.
Das Anliegen muss von Österreich weiter Bedeutung und die geplanten
Schritte müssen Erfolg
versprechend sein.
Näheres ist dem Auszug
aus den Statuten und
den Jahresberichten,
die eine Übersicht über die geför-
derten Initiativen geben, zu entnehmen.