Wie man zu Geld kommt

Recht unbürokratisch. Allerdings müssen die schriftlichen Ansuchen Informationen zu folgenden Punkten enthalten:

* Beschreibung des Anliegens (z.B. Erhalt eines
* Natura-2000-Gebietes);
* BürgerInnen-Initiative, einschreitende Personen;
* kritisiertes Projekt (Missstand) und Verfahrensstand;
* geplante Rechtsschritte oder Maßnahmen;
* Rechtsgrundlage;
* Kosten der beabsichtigten Maßnahmen unter
* Vorlage eines Kostenvoranschlags (z.B. der
* Rechtsanwältin/des Rechtsanwalts oder des/der
* Sachverständigen);
* Finanzierungsplan, Höhe der erwünschten
* Unterstützung.

Ansuchen sind per Post oder E-Mail einzureichen an:

BIV
z.H. Dr. Marlies Meyer
Grüner Klub im Parlament
1017 Wien

E-Mail: marlies.meyer@gruene.at

Bei Unterstützung des Anliegens wird seitens
des BIV ein Unterstützungsvertrag zur Unterzeichnung
zugesandt. Er hat den Zweck, die Verwendung der zugesagten Mittel zu konkretisieren, eine
Rückforderung der Unterstützung etwa für den Fall
eines Vergleichs sowie die Offenlegung der Daten
im Jahresbericht zu sichern.

Auszahlungen erfolgen nach Unterzeichnung
des Unterstützungsvertrags und Übermittlung der Rechnung direkt an den/die AusstellerIn
der Rechnung.