Wie man zu Geld kommt
Recht unbürokratisch. Allerdings
müssen die schriftlichen Ansuchen Informationen zu folgenden
Punkten enthalten:
* Beschreibung des Anliegens (z.B. Erhalt eines
* Natura-2000-Gebietes);
* BürgerInnen-Initiative, einschreitende Personen;
* kritisiertes Projekt (Missstand) und Verfahrensstand;
* geplante Rechtsschritte oder Maßnahmen;
* Rechtsgrundlage;
* Kosten der beabsichtigten Maßnahmen unter
* Vorlage eines Kostenvoranschlags (z.B.
der
* Rechtsanwältin/des Rechtsanwalts
oder des/der
* Sachverständigen);
* Finanzierungsplan, Höhe der erwünschten
* Unterstützung.
Ansuchen sind per Post oder E-Mail einzureichen
an:
BIV
z.H. Dr. Marlies Meyer
Grüner Klub im Parlament
1017 Wien
E-Mail: marlies.meyer@gruene.at
Bei Unterstützung des Anliegens wird seitens
des BIV ein Unterstützungsvertrag
zur Unterzeichnung
zugesandt. Er hat den Zweck, die Verwendung der zugesagten Mittel
zu konkretisieren, eine
Rückforderung der Unterstützung etwa für den Fall
eines Vergleichs sowie die Offenlegung der Daten
im Jahresbericht zu sichern.
Auszahlungen erfolgen nach Unterzeichnung
des Unterstützungsvertrags und Übermittlung der Rechnung
direkt an den/die AusstellerIn
der Rechnung.