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FAQ - Häufige Fragen

Was macht der BIV?

Der Verein unterstützt Einzelpersonen, Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen, die sich für den Umweltschutz, die Grund- und Menschenrechte und soziale Anliegen einsetzen, indem er sich an den Kosten für Rechtsanwält:innen und/oder Sachverständige beteiligt.

Wer kann um Unterstützung ansuchen?

Unterstützt werden Verfahren aus den Bereichen Grund- und Menschenrechte und/oder Umweltschutz. Bürgerinitiativen, Einzelpersonen und/oder Organisationen können beim BIV um Unterstützung ansuchen.

Wer sind Mitglieder des BIV?

Mitglieder und Träger des BIV sind die Grünen Nationalratsabgeordneten und Bundesrät:innen, auf deren Initiative die Gründung des BIV zurückgeht.

Wie finanziert sich der BIV?

Finanziert wird der BIV durch die Gehälter der Grünen Nationalratsabgeordneten und Bundesrät:innen, welche freiwillig auf einen Teil ihres Gehalts verzichten, um den BIV zu ermöglichen.

Nach welchen Kriterien werden Initiativen unterstützt?

Das Verfahren muss erfolgsversprechend und von österreichweiter Relevanz sein. Zudem konzentriert sich der BIV auf die Bereiche Grund- und Freiheitsrechte, Menschenrechte und Umweltschutz.

Welche Kosten können nicht vom BIV übernommen werden?

Nicht übernommen werden laufende Kosten der Initiativen (etwa Mieten oder Verwaltungskosten oder auch reine Studien, ohne dass ein rechtliches Verfahren läuft, an dem sich die Initiative beteiligt.

Wie kann man um Unterstützung ansuchen?

Einfach das Formular ausfüllen und an gruene@buergerinitiativen.at schicken. Wir prüfen die Unterlagen und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Wie viel Geld wurde bereits ausgeschüttet?

Seit Bestehen des BIV wurden über 1 Million Euro an über 450 Bürgerinitiativen ausgeschüttet.

An welchen Verfahren hat sich der BIV bisher beteiligt?

Der BIV hat sich an vielen, teils auch prominenten Verfahren, beteiligt, darunter: Kohlekraftwert Voitsberg, das Kraftwerksprojekt Schwarze Sulm, die 3. Piste am Flughafen Wien, Lobauautobahn, Aufhebung des Standesamtsverbots für Verpartnerungen oder die Anerkennung des Dritten Geschlechts. Eine vollständige Auflistung der unterstützen Initiativen finden Sie hier.

Warum braucht es den BIV?

Unverzichtbare Basis jeder zivilgesellschaftlichen Bewegung ist ihr Engagement. Wenn allerdings die Beteiligung an einem Rechtsverfahren notwendig ist, reicht dieser persönliche Einsatz alleine oft nicht aus. Die notwendige juristische Unterstützung ist nicht kostenlos und die entstehenden Kosten können von der Initiative allein oft nicht gestemmt werden. Das kann eine unüberwindliche Hürde sein. Mit dem BIV wollen wir verhindern, dass wichtige Verfahren aufgrund zu hoher finanzieller Belastung nicht (fort-)geführt werden.