Fischotter-Verordnung (NÖ) - einstweiliger Rechtsschutz
Unterstützte Initiative(n)
ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung
www.oekobuero.at
WWF
www.wwf.at
Gegenstand
Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung über Ausnahmen von Verboten für die besonders geschützte Art Fischotter.
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Die Verordnung regelt die Entnahme (Tötung) von Fischottern. Gegen diese Verordnung sind WWF und Ökobüro rechtlich mit Unterstützung des BIV vorgegangen und haben den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Hintergrund: nur so kann sichergestellt werden, dass bis zur Entscheidung in der Sache selbst die weitere Tötung von Tieren verhindert werden kann. Diesen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz hat das Landesverwaltungsgericht abgelehnt. Dagegen wird von Seiten der unterstützten Initiativen Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof eingelegt.
Verfahrensart(en)
Außerordentliche Revision
Status beim BIV
Eröffnet 2025
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 2.500 (Stand 23.06.2025)