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Unterstützung eines Windkraft Kleinprojektes (OÖ)

Unterstützte Initiative(n)

Familie NN

Gegenstand

Untersagung einer Kleinwindkraftanlage für die Eigenversorgung

Behauptete Beeinträchtigung(en)

Familie NN plant die Errichtung einer kleinen Windkraftanlage zur Eigenversorgung auf ihrem eigenen Grundstück. Die Bezirkshauptmannschaft untersagte jedoch dieses Vorhaben. Argumentiert wurde mit einer Interessensabwägung. So fiel diese Abwägung zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes und zulasten der Erneuerbaren aus. Die Behörde begründet dies damit, dass die RED III Richtlinie nur für EU-rechtlich geschützte Arten (FFH, Natura 2000) gelte und nicht für nach österreichischem Recht geschützte Arten gelte. Die Klärung dieser Interessensabwägung ist für künftige Projekte jedenfalls von hoher Relevanz, weshalb der BIV das Verfahren unterstützt.

Verfahrensart(en)

Bescheidbeschwerde

Status beim BIV

Eröffnet 2025

Zugesagte finanzielle Unterstützung

EUR 2.500,-- (Stand 24.01.2025)