Verschleierungsverbot bei Gegendemo zu IBÖ
Unterstützte Initiative(n)
Privatperson
Gegenstand
Bekämpfung einer Verwaltungsstrafe wegen angeblichen Verstoß gegen Verhüllungsverbot
Behauptete Beeinträchtigung(en)
Bei einer Gegendemo zur IBÖ-Kundgebung im Juli 2025 in Wien kam es zu Anzeigen wegen angeblichen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot gegen eine Person, die eine FFP2 Maske trug. Dabei handelt es sich um eine journalistisch tätige Person, die die Maske auch aus gesundheitlichen Gründen trug. Diese Person hat an beiden Tagen Anzeigen der Polizei wegen Verstoß gegen das Verhüllungsverbot und eine Strafverfügung zugesandt bekommen. Sie will nun dagegen vorgehen.
Verfahrensart(en)
Bekämpfung Verwaltungsstrafe
Status beim BIV
Eröffnet 2025
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 3.000,-- (Stand 08.10.2025)