Verschleierungsverbot bei Gegendemo zu IBÖ

Unterstützte Initiative(n)

Privatperson

Gegenstand

Bekämpfung einer Verwaltungsstrafe wegen angeblichen Verstoß gegen Verhüllungsverbot

Behauptete Beeinträchtigung(en)

Bei einer Gegendemo zur IBÖ-Kundgebung im Juli 2025 in Wien kam es zu Anzeigen wegen angeblichen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot gegen eine Person, die eine FFP2 Maske trug. Dabei handelt es sich um eine journalistisch tätige Person, die die Maske auch aus gesundheitlichen Gründen trug. Diese Person hat an beiden Tagen Anzeigen der Polizei wegen Verstoß gegen das Verhüllungsverbot und eine Strafverfügung zugesandt bekommen. Sie will nun dagegen vorgehen.

Verfahrensart(en)

Bekämpfung Verwaltungsstrafe

Status beim BIV

Eröffnet 2025

Zugesagte finanzielle Unterstützung

EUR 3.000,-- (Stand 08.10.2025)