Frösche im Gartenteich
Unterstützte Initiative(n)
Privatperson
Gegenstand
Bekämpfung eines Urteils, wonach Froschlärm eine unzulässige Immission sei.
Behauptete Beeinträchtigung(en)
In Oberösterreich entschied ein Bezirksgericht in erster Instanz, dass es sich beim Quaken der Frösche in einem Gartenteich um eine unzulässige Lärmimmission handle die beseitigt werden müsse. Gegen dieses Urteil wird mit Unterstützung des BIV Revision eingebracht.
Verfahrensart(en)
Revision gegen erstinstanzliches Urteil
Status beim BIV
Eröffnet 2025
Zugesagte finanzielle Unterstützung
EUR 1.000, bei Unterstützung weiterer Stakeholder bis zu EUR 2.000 (Stand 08.10.2025)