Frösche im Gartenteich

Unterstützte Initiative(n)

Privatperson

Gegenstand

Bekämpfung eines Urteils, wonach Froschlärm eine unzulässige Immission sei.

Behauptete Beeinträchtigung(en)

In Oberösterreich entschied ein Bezirksgericht in erster Instanz, dass es sich beim Quaken der Frösche in einem Gartenteich um eine unzulässige Lärmimmission handle die beseitigt werden müsse. Gegen dieses Urteil wird mit Unterstützung des BIV Revision eingebracht.

Verfahrensart(en)

Revision gegen erstinstanzliches Urteil

Status beim BIV

Eröffnet 2025

Zugesagte finanzielle Unterstützung

EUR 1.000, bei Unterstützung weiterer Stakeholder bis zu EUR 2.000 (Stand 08.10.2025)