Erfolge zu Stichwort (Luft)
- befristete oder zonenweise dauerhafte Dieselfahrverbote
- Unterstützung der Umrüstung von Klein-LKW Flotten durch Incentives („Sondermaut“)
- Einführung einer City Maut für belastete Zonen
- Radwege-Ausbau und Schaffung großflächiger Fußgängerzonen wie etwa in Kopenhagen, Paris oder Brüssel
- Tempo 30 flächendeckend
- Ampel-Vorrangschaltung für öffentliche Verkehrsmittel als Anreiz für den Umstieg
- Durchfahrtsgebühren im Wege einer Art „Section Control“ für Fahrzeuge, die einen Bezirk bloß im Transit durchqueren.
- Erfolg 1: Keine Wiederinbetriebnahme des klimaschädlichen und feinstaubemittierenden Kohlekraftwerks Voitsberg.
- Erfolg 2: Die Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflicht des Projekts wurde erfolgreich geltend gemacht.
- Erfolg 3: Der Fall war einer der Anlassfälle für das EU-Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2012/2013, das letztlich zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes führte: Anerkannten Umweltorganisationen wurde das Recht eingeräumt, gegen einen negativen UVP-Feststellungsbescheid (d.h. die Feststellung der Behörde am Ende eines UVP-Feststellungsverfahrens, dass das Vorhaben keinem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zu unterziehen ist) den Umweltsenat anzurufen (BGBl 77/2012).
Ziel der Initiative ist es, ein strengeres Luftreinhalteprogramm ("Maßnahmenprogramm" nach § 9a IG-L) für Wien und die Verlegung von Messstellen in Richtung belastetere Stellen in der Stadt bzw. zusätzliche Messstellen zu erreichen. Nun gibt es einen ersten Erfolg: Die Stadt Wien hat schriftlich zugesagt, eine weitere Messstelle am Neubaugürtel zu errichten. Wie die Stadt Wien hinsichtlich der weiteren Punkte, vor allem betreffend die geforderte Überarbeitung des Maßnahmenprogramms weiter vorgehen wird, bleibt spannend. Die Initiative schlägt vor, zusätzliche Maßnahmen ins Luftreinhalteprogramm aufzunehmen, darunter:
Teilerfolg:
„In einem Schreiben vom Mai 2023 wurde von der Stadt Wien die Errichtung einer neuen Messstelle zugesagt. Aus dem Schreiben: „Das Land Wien reagiert auf die geänderte Belastungssituation. Wir können Ihnen mitteilen, dass in Entsprechung Ihres Antrages eine neue verkehrsnahe Messstelle errichtet wird. Dabei hat die fachliche Überprüfung ergeben, dass die Errichtung einer Messstelle am Standort Neubaugürtel fachlich am zielführendsten ist.“
Das Verfahren bezüglich eines neuen und strengeren Luftreinhalte-Maßnahmenprogramms läuft noch. Es bleibt also spannend.
Die Bürgerinitiative „Lebenswertes Silberwaldviertel“ beteiligte sich am Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren betreffend die Erweiterung eines Kiesabbaugebiets und einer Bodenaushubdeponie in der niederösterreichischen Gemeinde Schönkirchen. Sie befürchtete u.a. Beeinträchtigungen des Grundwassers, eine Zunahme des Verkehrsaufkommens, der Luftschadstoffbelastung und Lärmbelästigungen. Mit Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht ordnete zusätzliche vorsorgende Maßnahmen zum Grundwasserschutz, zum Schutz landwirtschaftlicher Anbauflächen, zur Begrenzung der Feinstaubbelastung und zur Begrenzung des Verkehrsaufkommens an (BVwG 11.8.2021, W193 2208123-1/112E). (30.9.2021)
Zur Initiative Schottergrube Schönkirchen Silberwald
Die geplante Hotelanlage Natur Refugia am Tiroler Obernbergersee darf mangels Zufahrt nicht gebaut und nicht in Betrieb genommen werden. Der BIV unterstützte das Verfahren mit 7.500,-- Euro (20.12.2019).
Zur Initiative Hotelprojekt am Obernbergersee/Tirol (440)
Ein weiterer Meilenstein für die Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich: In einem bahnbrechenden Urteil hat der Verwaltungsgerichthof Ende Februar entschieden, dass Umweltorganisationen das Recht haben, behördliche Unterlassungen gerichtlich geltend zu machen.
Konkret ging es in dem Verfahren um die Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in Salzburg. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes hat die antragstellende Umweltorganisation Ökobüro das Recht, bei der Behörde die Erlassung von Maßnahmen zur Einhaltung der Luftschadstoff-Grenzwerte zu beantragen. Das könnten laut Antragsteller temporäre Fahrverbote oder Umweltzonen sein – alles was geeignet ist, damit die Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten werden.
Die gemäß § 19 Abs. 7 UVP-G 2000 anerkannte Umweltorganisation setze sich für den Schutz des Allgemeininteresses ein, und sei daher zur Stellung eines solche Antrages berechtigt, so der Verwaltungsgerichtshof. Denn es handle sich um die Reduzierung der Luftverschmutzung und damit um den Schutz der öffentlichen Gesundheit.
Dass Maßnahmen zur Luftreinhaltung nach der österreichischen Rechtsordnung in Form einer Verordnung ergehen und grundsätzlich weder ein Antragsrecht noch ein einheitliches Verfahrensrecht hinsichtlich einer Verordnungserlassung besteht, sei keine Rechtfertigung für die Versagung des unionsrechtlich gebotenen Anspruchs. Vielmehr seien die österreichischen Behörden und Gerichte gefordert, für effektiven gerichtlichen Rechtsschutz zu sorgen, so der Gerichtshof.
Dieses Urteil hat weit über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung. Nun steht endlich fest, dass Umweltorganisationen gegen untätige Behörden vorgehen können, wenn Umweltvorschriften verletzt werden – so wie es die Aarhus-Konvention und die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union seit Jahren verlangen. Das gilt nicht nur Vorschriften zur Luftreinhaltung, sondern für das gesamte Umweltrecht, also beispielsweise auch für das Wasserrecht, die Abfallwirtschafts-Gesetzgebung oder Naturschutzvorschriften. (13.3.2018)
Zum Erkenntnis VwGH 19.2.2018, Ra 2015/07/0074-6
Zur Initiative Antrag auf NO2-Maßnahmen Sbg (406)
Einsprüche der NachbarInnen im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren eines SPAR-Logistikzentrums ebneten den Weg für Verhandlungen zwischen der Bürgerinitiative „Kontra Logistikzentrum Ebergassing“ und SPAR.
Nach zähen Verhandlungen gab SPAR schließlich im März 2015 eine verbindliche Erklärung ab, wonach die Belastungen für die BürgerInnen von Ebergassing reduziert werden sollen. Der Bürgerinitiative wurde die Deckelung des Verkehrsaufkommens, die Verlegung des LKW-Warteplatzes, der Verzicht auf akustische Rückfahrwarner und noch einiges mehr zugesagt. (30.09.2016)
Siehe näher Logistikzentrum Ebergassing (363)
Das Ergebnis der Initiativen gegen das Kohlekraftwerk im steirischen Voitsberg kann sich sehen lassen:
NachbarInnen und Umweltorganisationen beeinspruchten den Genehmigungsantrag der A-TEC Beteiligungs GmbH nach dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen aus dem Jahr 2009. Paralles dazu beantragten Umweltanwaltschaft u.a. die Prüfung der UVP-Pflicht des Projekts, also die Durchführung eines UVP-Feststellungsverfahrens. Im UVP-Feststellungsverfahren verneinte die Stmk. Landesregierung die UVP-Pflicht des Projekts und erließ einen negativen Feststellungsbescheid, wogegen u.a. die vom BIV unterstützten NachbarInnen Berufung beim Umweltsenat einlegten. Der Umweltsenat erkannte ihre Parteistellung im UVP-Feststellungsverfahren jedoch auch nicht an. Der danach angerufene Verwaltungsgerichtshof setzte das Verfahren mit den NachbarInnen wegen eines einschlägigen Vorabentscheidungsverfahrens am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) aus. Der Verwaltungsgerichtshof gab in der Sache jedoch der im Feststellungsverfahren als Partei anerkannten Gemeinde Bärnbach Recht und hob die negative UVP-Feststellung auf (VwGH 30.01.2014, 2010/05/0173, 0174). Denn durch die ganzjährige Wiederinbetriebnahme des Kraftwerks sei eine Kapazitätserweiterung geplant gewesen, die UVP-relevant sein konnte. Für die NachbarInnen endete das Verwaltungsgerichtshofverfahren endgültig mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes 2015/05/0001-12 vom 24.2.2015, weil der Projektantrag vom Betreiber zurückgezogen wurde.
Durch den Konkurs des Betreibers (A-TEC) kam es 2011 zur Zurückziehung des Projektantrags. Nach ersten Abtragungsarbeiten der Altwerke im Jahre 2013 wurde schließlich 2015 auch Block 3 abgerissen. Ohne den Einspruch der Betroffenen wäre dieses auch ökonomisch verfehlte Projekt verwirklicht worden. Das Projekt zeigt aber auch wie eine Zusammenarbeit der Grünen aller Ebenen (Bezirk, Land und Bund) mit den Bürgerinitiativen etwas für die Umwelt bewegen kann. Auf Bundesebene unterstützte nicht nur der BIV die Rechtsschritte der Bürgerinitiative, sondern griff Nationalrats-Abgeordnete Brunner auch die neuralgischen Punkte des Projekts in parlamentarischen Anfragen (Anfragen Nr 4180/J und 4181/J vom Dezember 2009) sowie mit einer Beschwerde an die EU-Kommission wegen Verletzung der UVP-RL und der IPPC-RL [CHAP (2010)00995] auf. Auch die Bürgerinitiative „Zukunft Voitsberg“ brachte eine EU-Beschwerde ein. (Siehe auch grüner Entschließungsantrag zur Verhinderung neuer Kohlekraftwerke in Österreich (1037/A vom März 2010)). (30.09.2015)
Siehe näher Kohlekraftwerk Voitsberg - UVP (333)