Erfolge zu Stichwort (Antidiskriminierung rassismusfreie Gesellschaft)

    Art 8 Abs1 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) gewährleistet das Recht auf individuelle Geschlechtsidentität. Dies umfasst mitunter, dass Menschen nur jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung akzeptieren müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen.

    Ausgehend davon hält das Landesverwaltungsgericht Wien ausdrücklich fest, dass der Staat die individuelle Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Geschlecht zu respektieren habe, unabhängig davon, ob Intersexualität oder Transidentität vorliege. Das Recht auf eine selbstbestimmte Geschlechtsidentität stehe jeder Person zu. Ein Zwang zur Eintragung einer vorgegebenen Geschlechtsbestimmung bestehe nicht und Art 8 EMRK ermögliche es, eine individuelle Geschlechtsidentität auch in öffentlichen Registern zum Ausdruck zu bringen. Wie das Landesverwaltungsgericht Wien zu Recht annimmt, ist die Unterscheidung zwischen Intersexualität und Transidentität daher nicht verfahrensrelevant.

    Hier wird vom BMI (Innenministerium) eine Revision (Amtsrevision) an den Verwaltungsgerichtshof gegen das stattgebende Erkenntnis des Landesverwaltungsgericht Wien ergriffen. Der BIV unterstützt nun die Revisionsbeantwortung – es bleibt spannend!

    Der Verfassungsgerichtshof hat zwei Bestimmungen im burgenländischen Mindestsicherungsgesetz aufgehoben, die vor allem Flüchtlinge akut von Armut bedrohten. Die §§ 10a und 10b sahen eingeschränkte, sehr deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle liegende Richtsätze für Personen vor, die sich in den letzten sechs Jahren weniger als fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben. Außerdem deckelten sie den monatlichen Mindestsicherungsbezug pro Haushalt mit  1.500,-- Euro unabhängig von der Haushaltsgröße. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes verstoßen diese Regelungen gegen das Gebot der Gleichbehandlung. Der BIV unterstützte das Verfahren mit 4.500,-- Euro. (19.12.2018)

    Zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes
    Zur Initiative Beschwerde Mindestsicherung Bgld (437)