Erfolge zu Stichwort (UVP)

    Während die Regierung die Rechte von Umweltorganisationen beschneidet, stärkt der Verwaltungsgerichtshof die Stellung der Bürgerinitiativen. Jetzt steht fest, dass diese auch in vereinfachten Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren Parteistellung haben. Bislang wurde Bürgerinitiativen bei Verfahren zu Infrastrukturprojekten, Abfallbehandlungsanlagen, Massentierhaltungen oder Industrieanlagen die Parteistellung und damit auch der Zugang zu Gerichten verwehrt. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof im Verfahren zum Stadttunnel Feldkirch festgestellt, dass das dem Unionsrecht widerspricht: Denn Bürgerinitiativen sind Teil der betroffenen Öffentlichkeit. Sie haben daher gemäß Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie und der Aarhus-Konvention ein Recht auf Beteiligung als Partei - auch in vereinfachten Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren. Der BIV hat das Verfahren mit € 20.639,-- unterstützt. (8.11.2018)

    Zum Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes
    Zur Initiative Stadttunnel Feldkirch (370)

    Vor 10 Jahren hat die Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft via donau das „Flussbauliche Gesamtprojekt Donau östlich von Wien“ eingereicht - um die Donau schiffbarer zu machen. Nun hat die von uns unterstützte Initiative (gemeinsam mit anderen Initiativen) mit ihren sachverständigen und juristischen Eingaben eine Zurückziehung des Projektantrages erreicht (siehe OTS der Umweltorganisation VIRUS vom 13.12.2016).

    Zu harte Regulierungsmaßnahmen, zu geringe Berücksichtigung der Auenökologie, fehlende Notwendigkeit und mangelnde Zukunftsorientierung wurden dem millionenschweren Großprojekt nachgesagt und haben es wohl schließlich endgültig zu Fall gebracht.

    Nun ist der Weg endlich frei für ein besseres und umweltverträglicheres Konzept. Planungsgrundsätze für einen neuen Rahmenplan für die Donaustromlandschaft zwischen Wien und Bratislava, in dessen Gesamtkontext kleinere, handhabbarere Projekte eingebunden werden sollen, haben die Umweltorganisationen schon 2011 vorgestellt.

    Siehe näher Forum Wissenschaft und Umwelt - Donauregulierung (289)

    Auch vom BIV unterstützte Initiativen profitierten von der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache Karoline Gruber vom 16.04.2014 (EuGH 16.04.2014, Rs C-570/13). Demnach haben NachbarInnen eines Projektes das Recht mitzureden, wenn es um die Frage geht, ob ein Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, oder nicht. Die Feststellung der Behörde, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist (negativer UVP-Feststellungsbescheid), kann gegenüber den NachbarInnen keine bindende Wirkung entfalten, da sie ja nicht die Möglichkeit hatten, sich an diesem Verfahren zu beteiligen.

    Da die NachbarInnen eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingefordert hatten, die Behörde jedoch nicht darauf eingegangen war, hob der Verwaltungsgerichtshof in den Fällen Schottergrube Hartkirchen (30.07.2015) und Komethochhaus Wien (29.09.2015) die Genehmigungen nach Mineralrohstoffgesetz und Gewerbeordnung auf. Im Fall Abfallverbrennung Funder Max hob bereits das Landesverwaltungsgericht die abfallbehördliche Genehmigung auf (16.11.2015).

    Die Behörden müssen daher ein neuerliches Verfahren durchführen. Und die NachbarInnen haben die Chance, ihre Argumente, die für die UVP-Pflicht des Projekts sprechen, neuerlich vorzubringen. (30.09.2016)

    Sie näher Schottergrube Hartkirchen (378), Komethochhaus Wien (394), Funder Max/St. Veit (409)

    Das Ergebnis der Initiativen gegen das Kohlekraftwerk im steirischen Voitsberg kann sich sehen lassen:

    • Erfolg 1: Keine Wiederinbetriebnahme des klimaschädlichen und feinstaubemittierenden Kohlekraftwerks Voitsberg.
    • Erfolg 2: Die Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflicht des Projekts wurde erfolgreich geltend gemacht.
    • Erfolg 3: Der Fall war einer der Anlassfälle für das EU-Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2012/2013, das letztlich zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes führte: Anerkannten Umweltorganisationen wurde das Recht eingeräumt, gegen einen negativen UVP-Feststellungsbescheid (d.h. die Feststellung der Behörde am Ende eines UVP-Feststellungsverfahrens, dass das Vorhaben keinem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zu unterziehen ist) den Umweltsenat anzurufen (BGBl  77/2012).

    NachbarInnen und Umweltorganisationen beeinspruchten den Genehmigungsantrag der A-TEC Beteiligungs GmbH nach dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen aus dem Jahr 2009. Paralles dazu beantragten Umweltanwaltschaft u.a. die Prüfung der UVP-Pflicht des Projekts, also die Durchführung eines UVP-Feststellungsverfahrens. Im UVP-Feststellungsverfahren verneinte die Stmk. Landesregierung die UVP-Pflicht des Projekts und erließ einen negativen Feststellungsbescheid, wogegen u.a. die vom BIV unterstützten NachbarInnen Berufung beim Umweltsenat einlegten. Der Umweltsenat erkannte ihre Parteistellung im UVP-Feststellungsverfahren jedoch auch nicht an. Der danach angerufene Verwaltungsgerichtshof setzte das Verfahren mit den NachbarInnen wegen eines einschlägigen Vorabentscheidungsverfahrens am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) aus. Der Verwaltungsgerichtshof gab in der Sache jedoch der im Feststellungsverfahren als Partei anerkannten Gemeinde Bärnbach Recht und hob die negative UVP-Feststellung auf (VwGH 30.01.2014, 2010/05/0173, 0174). Denn durch die ganzjährige Wiederinbetriebnahme des Kraftwerks sei eine Kapazitätserweiterung geplant gewesen, die UVP-relevant sein konnte. Für die NachbarInnen endete das Verwaltungsgerichtshofverfahren endgültig mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes 2015/05/0001-12 vom 24.2.2015, weil der Projektantrag vom Betreiber zurückgezogen wurde.

    Durch den Konkurs des Betreibers (A-TEC) kam  es 2011 zur Zurückziehung des Projektantrags. Nach ersten Abtragungsarbeiten der Altwerke im Jahre 2013 wurde schließlich 2015 auch Block 3 abgerissen. Ohne den Einspruch der Betroffenen wäre dieses auch ökonomisch verfehlte Projekt verwirklicht worden. Das Projekt zeigt aber auch wie eine Zusammenarbeit der Grünen aller Ebenen (Bezirk, Land und Bund) mit den Bürgerinitiativen etwas für die Umwelt bewegen kann. Auf Bundesebene unterstützte nicht nur der BIV die Rechtsschritte der Bürgerinitiative, sondern griff Nationalrats-Abgeordnete Brunner auch die neuralgischen Punkte des Projekts in parlamentarischen Anfragen  (Anfragen Nr 4180/J und 4181/J vom Dezember 2009) sowie mit einer Beschwerde an die EU-Kommission wegen Verletzung der UVP-RL und der IPPC-RL [CHAP (2010)00995] auf. Auch die Bürgerinitiative „Zukunft Voitsberg“ brachte eine EU-Beschwerde ein. (Siehe auch grüner Entschließungsantrag zur Verhinderung neuer Kohlekraftwerke in Österreich (1037/A vom März 2010)). (30.09.2015)

    Siehe näher Kohlekraftwerk Voitsberg - UVP (333)