Erfolge zu Stichwort (Informationsfreiheit)
Die Initiative Baumschutz Hernals hatte bei der Stadt Wien Informationen zu Baumfällungen den Wiener Bezirk Hernals betreffend beantragt (siehe Link zur Initiative). Diese Anfrage wurde jedoch mit der Begründung, es handle sich hier um keine Umweltinformationen, abgelehnt. Ein richtungsweisendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Wien, wonach das Magistrat sehr wohl die angeforderten Daten und Gutachten aushändigen muss, gab der Initiative nun recht. Die Informationen seien „jedenfalls zu erteilen und auch nicht durch private Interessen und/oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse geschützt“, so die Urteilsbegründung.
Das Magistrat wollte diese Niederlage jedoch nicht akzeptieren und hat eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Dieser hat aber die Revision (bis auf einen Nebenpunkt) abgewiesen. DAS IST EIN GROSSER ERFOLG FÜR DIE INFORMATIONSFREIHEIT. Mittlerweile liegt auch die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofs umsetzende Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Wien vor. Das Magistrat hat die Adressen jener Grundstücke herauszugeben, auf denen Anträge auf Baumfällungen nach dem Baumschutzgesetz gestellt wurden. Das Landesverwaltungsgericht Wien führt aus, dass die vom Umweltinformationsgesetz vorgesehene Interessenabwägung zugunsten des Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen ausgehe: Die angedachte Entfernung von Bäumen lasse in der Regel keine Rückschlüsse auf höchstpersönliche Lebensumstände zu. Die allgemeine Bekanntmachung eines solchen Verfahrens berühre daher die Interessen des Grundeigentümers nur marginal.
Zum Hintergrund: Die Baumschützer:innen gehen davon aus, dass in Wien-Hernals mehr Bäume gefällt als gepflanzt wurden. Recherchen der Umweltschützer:innen ergaben, dass zwischen 2015 – 2020 alleine in Hernals mindestens 150 Bäume mehr gefällt als neu gepflanzt wurden. Dies widerspreche der offensiv kommunizierten Baumpflanzungsoffensive von Seiten der Stadt.
Natur- und Tierfilmer, sowie Sprecher der Initiative „Baumschutz Hernals“ Thomas Rilk zum Hintergrund seines Engagements: „Bäume sind unsere wichtigsten Verbündeten im Kampf gegen die Klimaerwärmung in der Stadt. Wenn wir nicht sofort beginnen, sie besser zu schützen, wird der Hitzekollaps in vielen Teilen der Stadt nicht aufzuhalten sein. Denn Bäume, die jetzt gepflanzt werden, erreichen ihre nachhaltige Wirkung als natürliche Klimaanlage, CO2-Speicher und Schattenspender frühestens im Alter von etwa 20 Jahren. Viele Baumarten gar erst nach 40 Jahren. Transparenz in den tausenden Baumfällungsverfahren, die jedes Jahr in Wien stattfinden, wäre ein erster wichtiger Schritt gegen die vielen leichtfertigen, manchmal sogar illegalen Baumfällungen in Wien“.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat mit seinem Erkenntnis vom 29. Mai 2018 das Recht auf Informationen für JournalistInnen und NGOs als "social watchdogs" gestärkt. Ihnen sind nicht nur „Auskünfte“ zu erteilen. Es ist auch Zugang zu Dokumenten zu gewähren. Eine pauschale Auskunftsverweigerung ist nicht zulässig. Bei der Abwägung zwischen Geheimhaltungs- und Öffentlichkeitsinteresse überwiegt im Zweifel das Interesse der Öffentlichkeit. Auch verwaltungsinterne Akten sind von den Behörden herauszugeben. Der VwGH hat damit dem Forum Informationsfreiheit Recht gegeben. Der BIV hat das Verfahren mit 600,-- Euro unterstützt. (2.7.2018)
Zum Erkenntnis VwGH 29.5.2018, Ra 2017/03/008
Zur Initiative Auskunft über Vorschläge zur Effizienzsteigerung Stadt Wien (428)
Forum Informationsfreiheit: Gerichtsentscheidung: Journalisten müssen Zugang zu Dokumenten erhalten
Das Verfahren gegen die Auskunftsverweigerung über die Eurofighter-Gegengeschäfte war erfolgreich! Der Verwaltungsgerichtshof hat die Auskunftsverweigerung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend im Mai 2015 gekippt. Denn die Auskunft darf nicht mit pauschalen Argumenten vorenthalten werden.
Für den Verwaltungsgerichtshof ergibt sich aus den Argumenten des Ministeriums weder, dass die bereits anerkannten Eurofighter-Gegengeschäfte nicht aktenkundig seien, noch dass deren Auflistung mit umfangreichen Ausarbeitungen verbunden wäre. Eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht wegen laufender Ermittlungen zur Abwicklung des Gegengeschäftsvertrags oder Geheimhaltungsinteressen der betroffenen Unternehmen sei nicht ausreichend begründet worden (VwGH 20.05.2015, 2013/04/0139).
Kurz darauf wurde die Liste der Gegengeschäfte auf der Website des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft veröffentlicht. (30.09.2016)
Siehe näher Auskunftsbegehren Eurofighter Gegengeschäfte (391)