Erfolge zu Stichwort (Natur&Landschaft)
Mit Unterstützung des BIV erwirkte der Umweltdachverband die Feststellung, dass die Aarhus-Konvention und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie auch im Forstrecht anwendbar sein können. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass das Forstrecht mit den Zielen und Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vereinbar sein muss. Die Forstbehörde hat daher bei der Bewilligung von Baumfällungen entsprechende Schutzgebiete zu berücksichtigen. Umweltorganisationen haben sowohl für den Fall der Bejahung potentiell erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt, als auch im Fall der Verneinung eines erheblichen Verstoßes gegen umweltbezogene Bestimmungen ein Recht auf Teilnahme am behördlichen Verfahren und ein Beschwerderecht. Die Begründung des Verwaltungsgerichts, dass die Aarhus-Konvention nicht auf diesen Fall anwendbar ist, war unzulässig (VwGH 20.12.2019, Ro 2018/10/0010). (31.7.2020)
Zur Initiative UWD Revision Naturverträglichkeitsprüfung durch Forstbehörde (444)
Die Umweltorganisation Ökobüro erwirkte beim Verwaltungsgerichtshof die Feststellung, dass die Aarhus-Konvention rückwirkend anwendbar sein kann, und zwar bis zum Geltungsbeginn der Grundrechtecharta am 1.1.2009. Damit ist fraglich, inwieweit kürzere oder gar keine Rückwirkungsfristen im Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 und in den Naturschutz- und Nationalparkgesetzen der Bundesländer zulässig sind. Sie könnten gegen das Recht auf wirksamen gerichtlichen Schutz der unionsrechtlich garantierten Rechte verstoßen (VwGH 25.4.2019, Ra 2018/07/0410). (31.7.2020)
Zur Initiative Schwarze Sulm (364)
Die geplante Hotelanlage Natur Refugia am Tiroler Obernbergersee darf mangels Zufahrt nicht gebaut und nicht in Betrieb genommen werden. Der BIV unterstützte das Verfahren mit 7.500,-- Euro (20.12.2019).
Zur Initiative Hotelprojekt am Obernbergersee/Tirol (440)
Vor 10 Jahren hat die Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft via donau das „Flussbauliche Gesamtprojekt Donau östlich von Wien“ eingereicht - um die Donau schiffbarer zu machen. Nun hat die von uns unterstützte Initiative (gemeinsam mit anderen Initiativen) mit ihren sachverständigen und juristischen Eingaben eine Zurückziehung des Projektantrages erreicht (siehe OTS der Umweltorganisation VIRUS vom 13.12.2016).
Zu harte Regulierungsmaßnahmen, zu geringe Berücksichtigung der Auenökologie, fehlende Notwendigkeit und mangelnde Zukunftsorientierung wurden dem millionenschweren Großprojekt nachgesagt und haben es wohl schließlich endgültig zu Fall gebracht.
Nun ist der Weg endlich frei für ein besseres und umweltverträglicheres Konzept. Planungsgrundsätze für einen neuen Rahmenplan für die Donaustromlandschaft zwischen Wien und Bratislava, in dessen Gesamtkontext kleinere, handhabbarere Projekte eingebunden werden sollen, haben die Umweltorganisationen schon 2011 vorgestellt.
Siehe näher Forum Wissenschaft und Umwelt - Donauregulierung (289)
Auf Antrag einer Bürgerinitiative wurde am 14. Juni 2015 eine Volksbefragung zur Verbauung der Feldwiese in Mauerbach durchgeführt. Geplant war eine Sportanlage mit Klubhaus und Parkplätzen und einem Flächenverbrauch von ca. 82.545 m2. Da sich die Mehrheit gegen die Verbauung der Feldwiese aussprach, versprach der Bürgermeister, das Ergebnis zu akzeptieren. Der BIV steuerte die Kosten für das relevante Naturschutzgutachten bei. (30.09.2015)
Siehe näher Feldwiese Mauerbach (390)