Erfolge zu Stichwort (Gutachten)

    Das vom BIV auf Ersuchen der „BI SPINST“ in Graz finanzierte und hernach publizierte Rechtsgutachten (PDF) (Merli, Unzumutbare Gesetzgebung: Die neue Gastgartenregelung der Gewerbeordnung, JRP 2011, 211 f) war mitursächlich für die Aufhebung einer Passage in der Gewerbeordnung durch den Verfassungsgerichtshof:

    Damit können in Zukunft auch bei Gastgärten mit weniger als 75 Sitzplätzen Auflagen gegen "unzumutbare Belästigungen" erteilt werden. Der Gesetzgeber wollte solche Auflagen nur zum Schutz der Gesundheit, also bei sehr schwerwiegenden Beeinträchtigungen, zulassen. Dies verstößt jedoch nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes gegen den Gleichheitsgrundsatz (VfGH 16.06.2013 G 94/2013).

    Bereits am 7. Dezember 2011 hatte der Verfassungsgerichtshof die Passage „eine Gesundheitsgefährdung oder unzumutbare Belästigung durch Lärm ist jedenfalls nicht zu erwarten, […]“ wegen Gleichheitswidrigkeit aufgehoben (VfGH 07.12.2011, G 17/11-6 und G 49/11-6). (30.09.2014)

    Siehe näher Gastgartenregelung (332)