Erfolge zu Stichwort (Klima)
- Erfolg 1: Keine Wiederinbetriebnahme des klimaschädlichen und feinstaubemittierenden Kohlekraftwerks Voitsberg.
- Erfolg 2: Die Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflicht des Projekts wurde erfolgreich geltend gemacht.
- Erfolg 3: Der Fall war einer der Anlassfälle für das EU-Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2012/2013, das letztlich zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes führte: Anerkannten Umweltorganisationen wurde das Recht eingeräumt, gegen einen negativen UVP-Feststellungsbescheid (d.h. die Feststellung der Behörde am Ende eines UVP-Feststellungsverfahrens, dass das Vorhaben keinem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zu unterziehen ist) den Umweltsenat anzurufen (BGBl 77/2012).
Die geplante Hotelanlage Natur Refugia am Tiroler Obernbergersee darf mangels Zufahrt nicht gebaut und nicht in Betrieb genommen werden. Der BIV unterstützte das Verfahren mit 7.500,-- Euro (20.12.2019).
Zur Initiative Hotelprojekt am Obernbergersee/Tirol (440)
Aufgrund der Beschwerden zahlreicher Initiativen und Einzelpersonen (drei davon vom BIV unterstützt) entschied das Bundesverwaltungsgericht am 2. 2. 2017 über die geplante 3. Piste am Flughafen in Wien (W109 2000179-1/291E).
Da die nach § 71 Luftfahrtgesetz notwendige Abwägung der öffentlichen Interessen, die für bzw gegen das Projekt sprechen, von der NÖ Landesregierung (als UVP-Behörde) nicht fehlerfrei erfolgte, nahm das Bundesverwaltungsgericht nach Durchführung umfangreicher Ermittlungen eine neue Interessensabwägung vor. Das Ansuchen der Flughafen AG wurde aus Gründen des Klimaschutzes abgewiesen:
„Da durch den Klimawandel mit schweren gesundheitlichen Schäden samt einer Zunahme von hitzebedingten Todesfällen sowie mit schweren Beeinträchtigungen der österreichischen Wirtschaft und Landwirtschaft zu rechnen ist, und es durch das Vorhaben zu einem markanten Anstieg an THG-Emissionen (Treibhausgas, Anm.) kommen wird, muss das öffentliche Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens hinter das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels und der Bodeninanspruchnahme zurücktreten. Insgesamt überwiegt das öffentliche Interesse, dass es in Österreich zu keinem weiteren markanten Anstieg an THG-Emissionen durch Errichtung und Betrieb der dritten Piste kommt und Österreich seine national und international eingegangenen Verpflichtungen zur Reduktion der THG-Emissionen einhält gegenüber den verschiedensten öffentlichen Interessen, die für die Errichtung des Vorhabens sprechen. Auch ist die Erhaltung wertvollen Ackerlands für zukünftige Generationen zur Nahrungsmittelversorgung dringend geboten." (S 126)
Laut den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes sollten von 2015 bis 2020 im Verkehrssektor die Treibhausgas-Emissionen um 2,25% abnehmen. „Durch den Bau und Betrieb der dritten Piste wird es aber zu einer Zunahme von 1,79% (bei Annahme des Szenarios WEM) bzw. 2,02% (bei Annahme des Szenarios WAM) der gesamten THG-Emissionen von ganz Österreich kommen.“ (S 117)
Die Emissionen aus dem Luftverkehr hätten sich in den EU-15 zwischen 1990 und 2006 mehr als verdoppelt. Das europäische und internationale Regelwerk zum Emissionshandel garantiere keine Reduktion der THG-Emissionen aus dem Luftverkehr insbesondere auch nicht in Bezug auf Österreich. (S 96 f)
Das Bundesverwaltungsgericht ging auf die übrigen Beschwerdepunkte wie zB die gesundheitsgefährdende Lärmbelastung durch das geplante Projekt nicht ein, da das Ansuchen schon allein aufgrund des ausreichenden fehlenden öffentlichen Interesses an der Errichtung der dritten Piste abzuweisen war (S 127).
Die Flughafen AG hat bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung den Verwaltungsgerichtshof anzurufen (und eine außerordentliche Revision einzubringen). Die erwähnten Initiativen und Einzelpersonen werden Parteien dieses Verfahrens vor dem VwGH sein. (mm 10.2.2017)
Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts W109 2000179-1/291E vom 2.Feber 2017: Dritte_Piste_Entscheidung
Zum UVP-Verfahren 3. Piste siehe auch: UVP-Verfahren 3. Piste Flughafen Wien (270)
Das Ergebnis der Initiativen gegen das Kohlekraftwerk im steirischen Voitsberg kann sich sehen lassen:
NachbarInnen und Umweltorganisationen beeinspruchten den Genehmigungsantrag der A-TEC Beteiligungs GmbH nach dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen aus dem Jahr 2009. Paralles dazu beantragten Umweltanwaltschaft u.a. die Prüfung der UVP-Pflicht des Projekts, also die Durchführung eines UVP-Feststellungsverfahrens. Im UVP-Feststellungsverfahren verneinte die Stmk. Landesregierung die UVP-Pflicht des Projekts und erließ einen negativen Feststellungsbescheid, wogegen u.a. die vom BIV unterstützten NachbarInnen Berufung beim Umweltsenat einlegten. Der Umweltsenat erkannte ihre Parteistellung im UVP-Feststellungsverfahren jedoch auch nicht an. Der danach angerufene Verwaltungsgerichtshof setzte das Verfahren mit den NachbarInnen wegen eines einschlägigen Vorabentscheidungsverfahrens am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) aus. Der Verwaltungsgerichtshof gab in der Sache jedoch der im Feststellungsverfahren als Partei anerkannten Gemeinde Bärnbach Recht und hob die negative UVP-Feststellung auf (VwGH 30.01.2014, 2010/05/0173, 0174). Denn durch die ganzjährige Wiederinbetriebnahme des Kraftwerks sei eine Kapazitätserweiterung geplant gewesen, die UVP-relevant sein konnte. Für die NachbarInnen endete das Verwaltungsgerichtshofverfahren endgültig mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes 2015/05/0001-12 vom 24.2.2015, weil der Projektantrag vom Betreiber zurückgezogen wurde.
Durch den Konkurs des Betreibers (A-TEC) kam es 2011 zur Zurückziehung des Projektantrags. Nach ersten Abtragungsarbeiten der Altwerke im Jahre 2013 wurde schließlich 2015 auch Block 3 abgerissen. Ohne den Einspruch der Betroffenen wäre dieses auch ökonomisch verfehlte Projekt verwirklicht worden. Das Projekt zeigt aber auch wie eine Zusammenarbeit der Grünen aller Ebenen (Bezirk, Land und Bund) mit den Bürgerinitiativen etwas für die Umwelt bewegen kann. Auf Bundesebene unterstützte nicht nur der BIV die Rechtsschritte der Bürgerinitiative, sondern griff Nationalrats-Abgeordnete Brunner auch die neuralgischen Punkte des Projekts in parlamentarischen Anfragen (Anfragen Nr 4180/J und 4181/J vom Dezember 2009) sowie mit einer Beschwerde an die EU-Kommission wegen Verletzung der UVP-RL und der IPPC-RL [CHAP (2010)00995] auf. Auch die Bürgerinitiative „Zukunft Voitsberg“ brachte eine EU-Beschwerde ein. (Siehe auch grüner Entschließungsantrag zur Verhinderung neuer Kohlekraftwerke in Österreich (1037/A vom März 2010)). (30.09.2015)
Siehe näher Kohlekraftwerk Voitsberg - UVP (333)