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Anerkennung von ausländischen Eheschließungen

Unterstützte Initiative(n)

X und XX

Gegenstand

Die in den Niederlanden geschlossene Ehe der beiden niederländischen Staatsbürger X und XX wird in Österreich nur als Eingetragene Partnerschaft anerkannt. Wegen laufender Infragestellung ihrer Ehe wollten die zwei in Österreich niedergelassene Holländer diese in Österreich wiederholen. Dies wurde ihnen vom Standesamt und vom Landeshauptmann verwehrt.

Behauptete Beeinträchtigung(en)

Diskriminierung auf Grund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung

Verfahrensart(en)

Verfahren nach dem Gesetz über das Internationale Privatrecht

Status beim BIV

Eröffnet 2013
Geschlossen 2015

Zugesagte finanzielle Unterstützung

EUR 1.000,00 (Stand 31.12.2015)

Ergebnis

Keine Wiederholung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Österreich für homosexuelle Personen möglich: Sowohl der Verfassungsgerichtshof (VfGH 12.03.2014, B166/2013) als auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH 29.10.2014, 2013/01/0022) bestätigten diese Entscheidung.