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Umwelthaftungsbeschwerde BH Korneuburg betr Kwizda

Unterstützte Initiative(n)

GLOBAL 2000, ÖKOBÜRO
www.global2000.at
www.oekobuero.at

Gegenstand

Der Pharma- und Pestizidhersteller Kwizda Agro GmbH verunreinigte im Raum Korneuburg (Niederösterreich) das Grundwasser mit Pestiziden.

Behauptete Beeinträchtigung(en)

Die Bezirksverwaltungsbehörde stellte zur Säuberung des Grundwassers keine adäquaten Sanierungsmaßnahmen sicher.

Verfahrensart(en)

Beschwerde nach dem Bundes-Umwelthaftungsgesetz

Status beim BIV

Eröffnet 2015
Geschlossen 2016

Zugesagte finanzielle Unterstützung

EUR 3.500,-- (Stand 12.05.2016)

Ergebnis

Am 12. Mai 2016 erging die negative Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts (LVwG-AV-31/006-2015 ): GLOBAL 2000 habe nicht zweifelsfrei nachweisen können, dass die Kontamination erst nach Inkrafttreten des Umwelthaftungsgesetzes, dem 20. September 2009, erfolgt ist. Die Kosten für das vom Landesverwaltungsgericht in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten idHv EUR 3.979,50 wurden GLOBAL 2000 aufgebürdet. Damit kann gesagt werden, dass bei Umwelthaftungsbeschwerden die Beweisanforderungen an Umweltorganisationen und das Kostenrisiko viel zu hoch sind.