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Reisepass für Intersexuelle

Unterstützte Initiative(n)

A

Gegenstand

A ist weder männlich noch weiblich sondern von Geburt an intergeschlechtlich. A hat daher die Ausstellung eines Reisepasses mit dem Geschlechtseintrag „X“ beantragt. Der Antrag wurde abgewiesen.

Behauptete Beeinträchtigung(en)

Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Verletzung des Rechts auf Dokumente, die dem gelebten Geschlecht entsprechen, Verstoß gegen das Recht auf Datenwahrheit (§ 1 DSG)

Verfahrensart(en)

Verfahren nach dem Passgesetz

Status beim BIV

Eröffnet 2016
Geschlossen 2019

Zugesagte finanzielle Unterstützung

EUR 1.000,-- (Stand 31.7.2019)

Ergebnis

ERFOLG: Die Stadt Wien stellte A einen Reisepass mit dem Geschlechtseintrag „X“ aus.