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UVP Feststellungsverfahren Projekt Heumarkt

Unterstützte Initiative(n)

Verein Initiative Stadtbildschutz

Gegenstand

Der Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung für das Projekt „Heumarkt“ erfolgte im November 2018. Einen Monat zuvor wurde von der Wiener Landesregierung festgestellt, dass für dieses Projekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung durzuführen sei. Dieser negative UVP-Feststellungsbescheid wurde in weiterer Folge durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) aufgehoben, wodurch vorerst keine Entscheidung über die Baubewilligung getroffen werden konnte. Das BVwG entschied in Direktanwendung der UVP-Richtlinie, dass das Städtebauvorhaben Heumarkt UVP-pflichtig ist. Nun liegt die Sache beim EuGH (Vorabentscheidungsverfahren). Im Verfahren vor dem EuGH wird über die UVP Pflicht für dieses Bauprojekt bzw. die EU-Konformität der österr. UVP-Gesetzgebung entschieden.

Behauptete Beeinträchtigung(en)

Stadtbildbeeinträchtigung und Gefährdung des Weltkulturerbe-Status der Wiener Innenstadt. Für das Projekt „Heumarkt“ besteht aktuell eine „Nachdenkphase“. Die Frage, ob die Umsetzung des „Städtebauvorhaben“-Tatbestandes der EU-UVP-Richtlinie in Österreich korrekt (und im Sinne des Umwelt-und Klimaschutzes sinnvoll) umgesetzt ist, ist aber auch über das Heumarkt-Projekt hinausgehend von großer Bedeutung.

Verfahrensart(en)

Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren

Status beim BIV

Eröffnet 2022

Zugesagte finanzielle Unterstützung

EUR 2.000,-- (Stand 20.09.2022)